Vertriebler vom Wettbewerber abwerben: Was erlaubt ist und wie Unternehmen sauber vorgehen

Vertriebler vom Wettbewerber abzuwerben ist nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich zulässig, solange keine unlauteren Mittel eingesetzt werden und keine Verträge verletzt werden. Dieser Artikel gibt eine praktische Orientierung auf Basis unserer Erfahrung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall berät ein Fachanwalt für Arbeits- und Wettbewerbsrecht.

Was in der Praxis als zulässig gilt

<p dir="auto">Die Ansprache eines Mitarbeiters mit einem konkreten Angebot, etwa über einen Personalberater, gilt nach verbreiteter Auffassung als zulässig, wenn sie sachlich bleibt und die Entscheidung dem Mitarbeiter überlassen wird. Auch ein beruflicher Austausch über Karrieremöglichkeiten ist üblich.</p> <p dir="auto">Der Markt für Vertriebspositionen lebt von Wechseln. Direktansprache ist deshalb ein etablierter Weg, besonders bei Positionen, die nicht aktiv ausgeschrieben werden.</p> <p dir="auto">Entscheidend ist die Art und Weise: Sachlich, respektvoll und ohne Druck auf den Mitarbeiter oder Schädigung des bisherigen Arbeitgebers.</p>

Wo Grenzen liegen

<p dir="auto">Heikel wird es, wenn Mitarbeiter zum Vertragsbruch verleitet werden, etwa durch Missachtung von Kündigungsfristen oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Auch die Mitnahme von Kundendaten, Preislisten oder Geschäftsgeheimnissen ist problematisch.</p> <p dir="auto">Weitere Grenzen betreffen massenhafte Abwerbung ganzer Teams, falsche Behauptungen über den bisherigen Arbeitgeber oder Ansprachen am Arbeitsplatz, die den Betrieb stören. Hier kann es zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen kommen.</p> <p dir="auto">Ob eine konkrete Vorgehensweise zulässig ist, hängt immer vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.</p>

So gehen Unternehmen sauber vor

<p dir="auto">Setze auf einen erfahrenen Berater, der Direktansprache professionell führt und rechtliche Grenzen kennt. Saleshead spricht Kandidaten diskret an, fragt früh nach Kündigungsfristen und Wettbewerbsverboten und nimmt keine vertraulichen Unterlagen entgegen.</p> <p dir="auto">Kläre vertragliche Bindungen des Kandidaten vor dem Angebot und lass sie von einem Fachanwalt prüfen. Plane ausreichend Zeit für Kündigungsfristen ein.</p> <p dir="auto">Dokumentiere den Prozess sachlich und vermeide Kommunikation, die als Aufforderung zum Vertragsbruch gelesen werden könnte.</p>

Ist es erlaubt, Mitarbeiter von Wettbewerbern abzuwerben?

Nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich ja, solange keine unlauteren Mittel eingesetzt werden und keine Verträge oder Geschäftsgeheimnisse verletzt werden. Im Einzelfall berät ein Fachanwalt, dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Darf ein Kandidat Kundenkontakte zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Vertrauliche Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht mitgenommen werden. Persönliche berufliche Kontakte sind davon zu unterscheiden. Die Abgrenzung ist komplex und sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

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Sales Recruiting & Commercial Leadership

Moritz Blüml (hier mehr erfahren) besetzt seit über zehn Jahren Sales-, Key-Account- und Führungsrollen und hat mehr als 300 Vermittlungen persönlich durchgeführt und mehr als 2.000 Vermittlungen fachlich begleitet.

Sein Fokus: Vertriebsprofile, die nicht nur im Lebenslauf überzeugen, sondern beim Kunden Wirkung erzeugen, intern Akzeptanz schaffen und im Job wirklich liefern.

Autor

Moritz Blüml

Moritz Blüml

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